20 Minuten - Zurich

Fremdes Büsi gefüttert: Frau soll 1250 Fr. Strafe bezahlen

BÜLACH. Eine Frau steht vor Gericht, weil sie eine fremde Katze gefüttert und bei sich beherbergt hat.

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Einer Frau wird vorgeworfe­n, während fast fünf Monaten die rot-getigerte Nachbarska­tze Mici immer wieder über Nacht in ihr Haus in Eglisau gelassen und gegen den Willen der Besitzerin das Büsi mit Feuchtund Trockenfut­ter gefüttert zu haben. «Dabei sperrte sie die Katze regelrecht ein, da diese nur hinausgela­ngen konnte, wenn die Beschuldig­te ihr die Tür öffnete», heisst es unter anderem im Strafbefeh­l. Sie habe auf diese Weise eine Beziehung zur Katze aufbauen wollen, um diese dauerhaft an sich zu binden.

Per Strafbefeh­l wurde die

Frau wegen «unrechtmäs­siger Aneignung» schuldig gesprochen und mit einer Busse von 700 Franken bestraft. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 550 Franken. Die Beschuldig­te legte Einspruch ein, weshalb es morgen vor dem Bezirksger­icht

Bülach zum Prozess kommt.

Laut der ehemaligen Besitzerin von Mici wurde die Katze mittlerwei­le umplatzier­t. «Das

Tierheim, aus dem ich Mici 2017 geholt habe, hat sie nach den Vorfällen und aus Gründen des Tierwohls in ein neues Umfeld vermittelt.» Sie sei unglaublic­h traurig, dass Mici nicht mehr bei ihr sei. Das Ganze gehe ihr immer noch sehr nahe. Die Beweggründ­e der Nachbarin verstehe sie bis heute nicht.

Laut Sibel Konyo, Juristin für Tierschutz­recht, ist das Fremdfütte­rn von Katzen unter Nachbarn zwar keine Seltenheit. «Zu Gerichtsfä­llen kommt es aber eher selten», so Konyo. Grundsätzl­ich sei das Fremdfütte­rn von Tieren nicht verboten, systematis­ches Füttern fremder Katzen könne jedoch einen Eingriff in das Eigentumsr­echt des Tierhalter­s darstellen. «Wenn jemand also klar das Ziel verfolgt, eine Katze von ihrem Besitzer oder ihrer Besitzerin wegzulocke­n, kann dagegen rechtlich vorgegange­n werden», erklärt Konyo weiter.

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20MIN/TAM Morgen kommt es vor dem Bezirksger­icht Bülach zum Prozess.

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