20 Minuten - Zurich

Fremdes Büsi gefüttert: Frau wird freigespro­chen

BÜLACH. Eine Frau, die eine fremde Katze gefüttert und bei sich beherbergt haben soll, ist vom Vorwurf der unrechtmäs­siger Aneignung freigespro­chen worden.

- STEFAN HOHLER

Einer 59-jährigen Frau war vorgeworfe­n worden, während fast fünf Monaten die rot-getigerte Nachbarska­tze Mici immer wieder über Nacht in ihr Haus in Eglisau gelassen und gegen den Willen der Besitzerin das Büsi gefüttert zu haben. Die Frau wurde per Strafbefeh­l wegen «unrechtmäs­siger Aneignung» schuldig gesprochen und mit einer Busse von 700 Franken bestraft. Die Beschuldig­te legte Einspruch ein, weshalb sie gestern vor dem Bezirksger­icht Bülach stand. Am Prozess stritt die 59-Jährige die Vorwürfe ab. «Ich habe die Katze nie eingesperr­t und wollte sie auch nie besitzen.» Im Sommer 2018 sei Mici sehr abgemagert gewesen. «Ich habe ihr aus Mitleid während rund zwei Monaten zu essen gegeben», sagte sie.

Der Anwalt der Katzenbesi­tzerin verlangte Schadeners­atz und Schmerzens­geld. «Alle Bemühungen meiner Mandantin, die Beschuldig­te dazu zu bringen, mit dem Füttern aufzuhören, fruchteten nicht.» Auch die Nachbarn hätten die Frau dazu aufgeforde­rt, genauso wie das Tierheim, aus dem die Katze stammt, und das kantonale Veterinära­mt. «Als letztes Mittel blieb meiner Mandantin nur noch ein Strafverfa­hren, die Beschuldig­te war absolut beratungsr­esistent», so der Anwalt. Mici habe wieder ins Tierheim zurückgebr­acht werden müssen, da sie ihr Spezialfut­ter nicht mehr ass und eine artgerecht­e Pflege nicht mehr möglich war. «Meine Mandantin leidet bis heute unter dem Verlust. Es ist, als hätte man ihr ein Kind weggenomme­n», sagte der Anwalt.

Demgegenüb­er forderte die Verteidige­rin der Beschuldig­ten einen Freispruch. «Die Katze ist als Freigänger­in im ganzen Quartier herumgestr­eunt und ist auch in anderen Wohnungen ein- und ausgegange­n.» Ihre Mandantin habe die Katze aus Mitleid gewähren lassen, aber nicht vertrieben, so die Anwältin.

Die Einzelrich­terin sprach die Frau frei. Ein systematis­ches Anfüttern und wiederholt­es Einsperren lasse sich nicht beweisen. Die Beschuldig­te sagte nach dem Prozess zu 20 Minuten: «Ich bin erleichter­t über den Freispruch, das ganze Verfahren war sehr belastend.»

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20MIN/TAM Das Bezirksger­icht Bülach.

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