Fremdes Büsi gefüttert: Frau wird freigesprochen
BÜLACH. Eine Frau, die eine fremde Katze gefüttert und bei sich beherbergt haben soll, ist vom Vorwurf der unrechtmässiger Aneignung freigesprochen worden.
Einer 59-jährigen Frau war vorgeworfen worden, während fast fünf Monaten die rot-getigerte Nachbarskatze Mici immer wieder über Nacht in ihr Haus in Eglisau gelassen und gegen den Willen der Besitzerin das Büsi gefüttert zu haben. Die Frau wurde per Strafbefehl wegen «unrechtmässiger Aneignung» schuldig gesprochen und mit einer Busse von 700 Franken bestraft. Die Beschuldigte legte Einspruch ein, weshalb sie gestern vor dem Bezirksgericht Bülach stand. Am Prozess stritt die 59-Jährige die Vorwürfe ab. «Ich habe die Katze nie eingesperrt und wollte sie auch nie besitzen.» Im Sommer 2018 sei Mici sehr abgemagert gewesen. «Ich habe ihr aus Mitleid während rund zwei Monaten zu essen gegeben», sagte sie.
Der Anwalt der Katzenbesitzerin verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld. «Alle Bemühungen meiner Mandantin, die Beschuldigte dazu zu bringen, mit dem Füttern aufzuhören, fruchteten nicht.» Auch die Nachbarn hätten die Frau dazu aufgefordert, genauso wie das Tierheim, aus dem die Katze stammt, und das kantonale Veterinäramt. «Als letztes Mittel blieb meiner Mandantin nur noch ein Strafverfahren, die Beschuldigte war absolut beratungsresistent», so der Anwalt. Mici habe wieder ins Tierheim zurückgebracht werden müssen, da sie ihr Spezialfutter nicht mehr ass und eine artgerechte Pflege nicht mehr möglich war. «Meine Mandantin leidet bis heute unter dem Verlust. Es ist, als hätte man ihr ein Kind weggenommen», sagte der Anwalt.
Demgegenüber forderte die Verteidigerin der Beschuldigten einen Freispruch. «Die Katze ist als Freigängerin im ganzen Quartier herumgestreunt und ist auch in anderen Wohnungen ein- und ausgegangen.» Ihre Mandantin habe die Katze aus Mitleid gewähren lassen, aber nicht vertrieben, so die Anwältin.
Die Einzelrichterin sprach die Frau frei. Ein systematisches Anfüttern und wiederholtes Einsperren lasse sich nicht beweisen. Die Beschuldigte sagte nach dem Prozess zu 20 Minuten: «Ich bin erleichtert über den Freispruch, das ganze Verfahren war sehr belastend.»