9 Geld & Leben SAMSTAG, 28. NOVEMBER 2020 NUMMER 276 ANZEIGE Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie CORONA-WIRTSCHAFTSHILFEN – WIR SIND FÜR SIE DA! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Bund und Länder haben mit dem „Lockdown light“die temporäre Schließung einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Ich weiß, dass dies für alle Unternehmerinnen und Unternehmer eine schwere Belastung darstellt. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen, Vereine und Einrichtungen mit umfassenden Wirtschaftshilfen in Milliardenhöhe. DIE „NOVEMBERHILFE“ Erstattet werden bis zu 75% des Umsatzes im Vorjahresmonat. Die Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt). Soloselbständige können Anträge bis zu 5.000 Euro ohne einen prüfenden Dritten stellen. Die Antragsteller erhalten vorab eine Abschlagszahlung von bis zu 10.000 Euro (Soloselbständige bis zu 5.000 Euro). Bundesweit sind für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat November circa 15 Milliarden Euro vorgesehen. Die „Novemberhilfe“wird im Dezember fortgeführt („Dezemberhilfe“). ► ► ► ► ► ► DIE „OKTOBERHILFE“ Bereits vor dem 2. November 2020 von einem regionalen Lockdown (Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Rottal-Inn, Augsburg, Rosenheim) Betroffenen wird eine zeitabhängige Hilfe gewährt, Bezug Vorjahresmonat. Die Antragstellung muss generell über einen prüfenden Dritten erfolgen. ► ► ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II UND III Für September bis Dezember 2020 gibt es weiterhin die Überbrückungshilfe II, von Januar bis Juni 2021 die Überbrückungshilfe III. (Überbrückungshilfe I weitgehend abgeschlossen) ► BEANTRAGEN SIE WIRTSCHAFTSHILFEN FÜR IHREN BETRIEB, HALTEN SIE DURCH UND BLEIBEN SIE GESUND! Infos unter: Weitere stmwi.bayern.de/ wirtschaftshilfen Ihr Hubert Aiwanger, MdL Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie